1. Anmietung einer Betriebsimmobilie zur geschäftlichen Nutzung
Vermieter | MwSt. | Registersteuer | Stempelsteuer | Abzugsfähigkeit der Kosten für den Mieter |
Mit MwSt.-Position | Befreit | 1%, mit einem Mindestbetrag von 67,00 € für das erste Jahr | 16,00 € pro Blatt | Vollständig vom Einkommen abziehbar, wenn es sich um betriebliche Nutzung handelt (inklusive Nebenkosten, wie Versorgungsleistungen, Hausgeld und laufende Wartung, sofern sie relevant sind) |
Mit MwSt.-Position | Option für MwSt. 22% | 1%, mit einem Mindestbetrag von 67,00 € für das erste Jahr | 16,00 € pro Blatt | Vollständig vom Einkommen abziehbar, wenn es sich um betriebliche Nutzung handelt (inklusive Nebenkosten, wie Versorgungsleistungen, Hausgeld und laufende Wartung, sofern sie relevant sind) |
Privatperson | Außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. | 2%, mit einem Mindestbetrag von 67,00 € für das erste Jahr | 16,00 € pro Blatt | Vollständig vom Einkommen abziehbar, wenn es sich um betriebliche Nutzung handelt (inklusive Nebenkosten, wie Versorgungsleistungen, Hausgeld und laufende Wartung, sofern sie relevant sind) |
2. Erwerb einer Betriebsimmobilie zur geschäftlichen Nutzung
Verkäufer | MwSt. | Registersteuer | Hypothek- und Katastersteuer | Stempelsteuer |
Bauunternehmen (Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Bauabschluss) | 22% | 200,00 € | 3%+1% | 230,00 € |
Bauunternehmen (Verkauf nach mehr als 5 Jahren nach Bauabschluss) | Option für MwSt. 22% (reverse charge) | 200,00 € | 3%+1% | 230,00 € |
Bauunternehmen (Verkauf nach mehr als 5 Jahren nach Bauabschluss) | Befreit | 200,00 € | 3%+1% | 230,00 € |
Anderes Unternehmen als ein Bauunternehmen | Option für MwSt. 22% (reverse charge) | 200,00 € | 3%+1% | 230,00 € |
Anderes Unternehmen als ein Bauunternehmen | Befreit | 200,00 € | 3%+1% | 230,00 € |
Privatperson | Außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt. | 9%, mit einem Mindestbetrag von 1.000,00 € | 50,00 € + 50,00 € | Befreit |
Für alle gilt: Der Immobilienpreis ist über die Abschreibung abziehbar (in der Regel über 33 Jahre). Achtung: Falls der Gebäudewert auch den Wert des Grundstücks umfasst, muss der Gebäudewert separat in der Buchhaltung ausgewiesen werden. Der Grundstückswert ist nicht abzugsfähig.
3. Immobilie im Eigentum des Gesellschafters oder Verwalters und Nutzung durch das Unternehmen
Wenn der Verwalter oder Gesellschafter eines Unternehmens Eigentümer der Immobilie ist, die vom Unternehmen genutzt wird, gibt es verschiedene Lösungen:
a. Mietvertrag: Der Eigentümer vermietet die Immobilie an die Gesellschaft. Die Mieteinnahmen gelten als persönliches Einkommen des Eigentümers. Das Unternehmen kann die Mietkosten als Betriebsausgaben abziehen (siehe oben).
b. Unentgeltliche Nutzung (Leihvertrag, „Comodato d’uso gratuito“): Der Eigentümer überlässt die Immobilie dem Unternehmen kostenlos. Steuerliche Auswirkungen:
- Keine abzugsfähigen Mietkosten für das Unternehmen.
- Kein steuerpflichtiges Einkommen für den Eigentümer.
- Registrierung: Der Leihvertrag muss mit einer fixen Registrierungssteuer von 200 € registriert werden.
4. Gemischte Nutzung einer Immobilie (Wohnung und Büro im selben Immobilienobjekt)
Wenn ein Unternehmer oder Freiberufler eine Immobilie, sowohl als Wohnung als auch für berufliche Zwecke nutzt, gelten folgende steuerliche Regeln:
- Unternehmer: Falls die Immobilie auf das Unternehmen eingetragen ist, sind nur die Kosten für den geschäftlich genutzten Anteil steuerlich absetzbar (genaue Berechnung erforderlich).
- Freiberufler: Nur 50 % der Miet- und Nebenkosten sind steuerlich absetzbar.
MwSt. Abzug: Falls die Immobilie gemischt genutzt wird, ist die MwSt. nur zu 50 % abzugsfähig.
5. Immobilienleasing: Eine Alternative zur Miete oder zum Kauf
Eine Alternative zum klassischen Kauf mit Bankfinanzierung ist das Immobilienleasing. Dabei erlangt das Unternehmen die Eigentumsrechte erst nach Zahlung der letzten Leasingrate, im Gegensatz zu einem bankfinanzierten Immobilienkauf, bei dem man sofort Eigentümer wird. Aus Kostensicht (Zinsen) sind die Leasingraten vergleichbar mit den Raten eines Hypothekendarlehens. Aus finanzieller Sicht ist das Leasing also eine Alternative zum bankfinanzierten Kauf – doch trotzdem gibt es einen entscheidenden Unterschied: die steuerliche Behandlung.
Ein Immobilienleasingvertrag kann nämlich über 12 Jahre abgeschrieben werden (im Vergleich zum Kauf: 33 Jahre bei Nicht-Betriebshallen oder 16,6 Jahre bei Betriebshallen). Das bedeutet eine schnellere Abschreibung und somit eine schnellere steuerliche Amortisierung der Investition.
Zusätzlich:
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Die Leasingraten für Immobilien sind zum Zwecke der Einkommensteuer und der IRAP (Regionale Steuer auf die Produktion) abziehbar, während die Zinsen in Bezug auf die IRAP nicht abziehbar sind. Die Leasingraten für Grundstücke sind hingegen nicht abziehbar.
- Kaufoption: Am Ende des Leasings kann das Unternehmen die Immobilie erwerben, indem es einen vereinbarten Restbetrag („Riscatto“) zahlt.
Ob Kauf, Miete oder Leasing – jede Entscheidung rund um Betriebsimmobilien hat steuerliche Konsequenzen.
Die Steuerberater von studio tax.mind haben ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammengefasst.
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